Berufsbegleitender Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe gemäß §34a der Gewerbeordnung
Ausbildungsinhalte:
Kursdauer:
Preis inkl. einmaliger IHK-Prüfungsgebühr und Lernmitteln 1000,00 €
Fördermöglichkeit bis zu 50% über Bildungsprämie
Teilnehmeranzahl: 12 bis 15 Pers. *
(Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen. Der Lehrgang ist auf maximal 15 Teilnehmer begrenzt)
*Änderungen vorbehalten: Anpassung an aktuellste Coronaverordnungen
Erworbene Berechtigung: Tätigwerden in allen Bereichen der gewerblichen Sicherheit
Zugangsvoraussetzung:
Zielgruppe:
Einsteiger im Sicherheitsgewerbe
Arbeitsuchende
Umschüler
34a GewO Unterweisungskräfte im Rahmen der Weiterqualifizierung
Sie haben Fragen, Beratungsbedarf oder möchten einen Termin vereinbaren?
Dies können Sie per E-Mail unter: schule@bag-net.de oder ganz bequem über unser Kontaktformular anfragen.
Kontakt
BAG Sicherheitsdienstleistungen
-Schule für Sicherheit-
Tel.: 07032 - 784 07 09
Fax: 07032 - 784 34 38
E-Mail: schule@bag-net.de
Wichtige Hinweise für Tätigkeiten, für die die Sachkundeprüfung vorgeschrieben ist:
Für diese Tätigkeiten darf nur Personal eingesetzt werden, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
Einzige Ausnahme:
Wer eine einschlägige Berufsausbildung (vergleiche § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BewachV) mit abschließender Prüfung erfolgreich absolviert hat, kann auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingesetzt werden.
Termin für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe finden Sie bei einer ortsunabhängigen IHK - Anmeldung erfolgt über uns.
Die schriftliche Teilprüfung dauert 120 Minuten.
Die mündliche Prüfung findet nach bestandener schriftlicher Prüfung, im Regelfall am selben Nachmittag statt.
Rechtsgrundlagen
Die Berufszulassung und -ausübung für das Bewachungsgewerbe sind in § 34 a Gewerbeordnung und in der Bewachungsverordnung geregelt. Nach diesen Vorschriften wird die Erlaubnis für die Ausübung eines Bewachungsgewerbes u.a. davon abhängig gemacht, dass Unternehmer und Angestellte eine Unterrichtung über die notwendigen rechtlichen Vorschriften bzw. bei bestimmten Tätigkeiten eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen können.
Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfungen und die Unterrichtungen sowie die Ausstellung der entsprechenden Nachweise sind die Industrie- und Handelskammern.
Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Den Nachweis der Sachkundeprüfung muss jeder erbringen,der
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr macht (z.B. Citystreifen; Sicherheitspersonal in öffentlich zugänglichen Einkaufszentren oder Bahnhöfen)
vor Ladendieben schützt (z.B. Ladendetektive; Türsteher im Eingangsbereich von Läden)
als externe Wachperson den Einlassbereich gastgewerblichen Diskotheken bewacht (z. B. Türsteher)
Wegen des direkten Bürgerkontakts hält der Gesetzgeber eine besonders qualifizierte Durchführung dieser drei Wachaufgaben für besonders wichtig. Deshalb müssen Wachpersonen, die mit diesen wichtigen Tätigkeiten betraut sind, Grundlagen und Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind. Der Unternehmer darf also kein Personal ohne Sachkundeprüfung in den genannten Bereichen einsetzen.
Ausnahmen
Personen mit bestimmten durch Prüfungszeugnisse belegten Ausbildungsabschlüssen (Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Feldjägern, im Justizvollzugsdienst oder Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkräfte, Werkschutzmeister) sind von der Sachkundeprüfung befreit.
Besitzstandschutz (und damit ebenfalls Befreiung) genießen auch Personen, die mindestens in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 1. Januar 2003 befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren. Befugt bedeutet in der Regel, dass die 40-stündige Unterrichtung vorher besucht wurde.
Was ist Prüfungsgegenstand?
Nähere Informationen bietet der Rahmenstoffplan. Ab 2016 gilt eine überarbeitete Fassung des Rahmenstoffplans.
Dieser enthält keine grundlegenden Änderungen, vielmehr wurde der Plan aktuellen Bedürfnissen und Veränderungen bei den Unfallverhütungsvorschriften angepasst.