Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Vorbereitungskurs
Zugang für externe Teilnehmer
Kursbeginn: -neue Kurse folgen-
Kursende:
Schulung findet bei uns im Hause statt.
Kosten:
Kursgebühr +
IHK Prüfungsgebühr* (externe)
* Es handelt sich hier um die einmalige Prüfungsgebühr, Folgeprüfungen müssen gesondert bezahlen werden
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Dies können Sie per E-Mail unter: schule@bag-net.de oder ganz bequem über unser Kontaktformular anfragen.
Kontakt
BAG Sicherheitsdienstleistungen
- Schule für Sicherheit -
Tel.: 07032 - 784 07 09
Fax: 07032 - 784 34 38
E-Mail: schule@bag-net.de
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden,
wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Dieser Nachweis ist durch Zeugnisse und/oder Tätigkeitsbescheinigungen zu erbringen.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt und gliedert sich in folgende drei Handlungsbereiche:
I. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
II. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
III. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Die Prüfung wir in den Handlungsbereichen I. und II. als schriftliche Prüfung in Form von praxisorientierten Situationsaufgaben und im Handlungsbereich III als mündliches, situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt.
Der Prüfungsteilnehmer muss in dem situationsbezogenen Fachgespräch nachweisen, dass er in der Lage ist, berufsspezifische Situationen zu erkennen, ihre Ursachen zu klären und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen.
5. Ergebnis der Prüfung
Jeder der drei Handlungsbereiche wird gesondert nach Punkten bewertet. Bei einer mangelhaften Prüfungsleitung in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe wird eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der drei Handlungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.
6. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung erfolgt auf Antrag. Der Teilnehmer wird von einzelnen Prüfungsfächern befreit, in denen die Leistungen ausreichend waren, wenn er sich innerhalb von zwei Jahren nach nicht bestandener Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach §§ 53 und 56 des Berufsbildungsgesetzes und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft durchgeführt.